Wie entstand eigentlich die kirchliche Ehe?
Die Entwicklung der Trauung in der Kirche
Die Wurzeln der kirchlichen Ehe sind schon im Urchristentum und hier schon in den Schriften des Neuen Testamentes zu finden. So steht bereits bei Paulus:
... und die zwei werden ein Fleisch sein (Eph 5,31)
sowie:
Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen (1 Kor 7,10).
Entwicklung der Ehe
Die Form, wie wir sie heute kennen, ist allerdings erst eine neuere Entwicklung. So war im Mittelalter die formelle Trauung für das Eingehen einer Ehe noch nicht verpflichtend. Hier wurden bereits im familiären Rahmen geschlossene Verlöbnisse und Eheversprechen, darunter auch heimliche »Winkelehen« (Matrimonia clandestina), aus kirchlicher Sicht als voll rechtsgültige Verbindungen angesehen.
Als voll gültige Ehe galt hierbei die contractio (Ehevertrag, Eheversprechen) in Verbindung mit der consummatio (Vollzug der Ehe). Um den Vollzug rechtsgültig beweisen zu können, wurde er manchmal unter Zeugen vorgenommen oder durch »Beweise« dokumentiert. Allerdings galt im Allgemeinen aber die widerlegbare rechtliche Vermutung des Ehevollzugs ab dem Zeitpunkt, an dem der Bräutigam seine Braut mit sich nach Hause nahm.
Erst im Zuge der Reformation wurde zunächst von den weltlichen Obrigkeiten in den protestantischen Regionen, mit dem Konzil von Trient dann auch von der katholischen Kirche, die öffentliche kirchliche Trauung durch den Pfarrer und vor Zeugen als obligatorische Eheschließungsform etabliert (Formpflicht). Diese Formpflicht hat bis heute Gültigkeit.
Eine Vielzahl von weiteren Informationen rund um die kirchliche Heirat finden Sie auch in der großen Checkliste zur kirchlichen Hochzeit (PDF|ePub).
Quellen
- www.katholisch.de
- www.bistum-trier.de
- www.theology.de
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